Schuldnerberatung Heidelberg


In Heidelberg unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.

Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Heidelberg, der Stadt mit Schloss und ältester Universität Deutschlands, und Umgebung, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

 

Soziale Schuldnerberatung:
VbI e.V. Heidelberg – Schuldnerberatung (im Auftrag der Stadt, für alle Bürger),
Schwetzinger Straße 26, 69124 Heidelberg, Tel: 06221 970379

Caritasverband Heidelberg-Rhein-Neckar,
Rathausstraße 11, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 3303-0 – außerdem: Diakonisches Werk Heidelberg, Karl-Ludwig-Straße 6, Tel: 06221 53750



Häufige Fragen aus Heidelberg

Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein. Wir arbeiten überwiegend telefonisch und digital, sodass Ihnen der Weg erspart bleibt. Für den Fall der Fälle sind es rund zwei Stunden Fahrt.

Gibt es in Heidelberg eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – gleich drei kostenlose Träger beraten in Heidelberg: der VbI e.V. im Auftrag der Stadt, der Caritasverband und das Diakonische Werk (Adressen oben). Alle sind gefragt, entsprechend gibt es Wartezeiten. Muss es schnell gehen, sind wir für Sie da.


Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.



Welches Insolvenzgericht ist für Heidelberg zuständig?

Heidelberg ist Sitz des Landgerichts und besitzt damit ein eigenes Insolvenzgericht: das Amtsgericht Heidelberg. Über dieses Gericht werden die Verbraucherinsolvenzverfahren der Region abgewickelt. Den Antrag bereiten wir vollständig für Sie vor.

Dem gerichtlichen Antrag geht immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung voraus (§ 305 InsO). Scheitert er, bescheinigen wir das – und erst dann beginnt das Verfahren beim zuständigen Gericht (§ 304 InsO).

Welcher Weg ist der passende für Sie?

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung