Was mache ich, wenn ich meine Schulden nicht mehr zahlen kann?
Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, sollten Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einer Schuldnerberatung suchen – am besten, bevor die Gläubiger zu Zwangsmitteln greifen. Oft lässt sich die Lage dann noch außergerichtlich und ohne Insolvenz regeln. Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation sofort aktiv werden.
Bleiben die ersten Mahnschreiben der Gläubiger unbeantwortet, werden diese zu Zwangsmitteln greifen. Die Folgen davon können sehr unangenehm sein, wenn Sie nicht wissen, wie Sie hierauf reagieren müssen. Denn wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen können, werden die Banken und Gläubiger versuchen, Sie zu Zahlungen zu zwingen. Hierauf müssen Sie richtig reagieren – und genau dabei helfen wir Ihnen mit einer unverbindlichen und auf Wunsch anonymen Anfrage.
Diese Folgen drohen, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen
Wenn Sie Konsumkredite nicht mehr bezahlen, so kann es zur Offenlegung der Lohnabtretung beim Arbeitgeber kommen. In vielen Kreditverträgen ist im Kleingedruckten eine Klausel zu finden, nach der die Bank das Recht hat, bei Zahlungsverzug den pfändbaren Anteil des Lohns direkt vom Arbeitgeber zu fordern. Dies kann sehr schnell gehen, oftmals dauert es nur wenige Wochen nach dem ersten Zahlungsverzug.
Denn in diesem Fall muss die Bank weder einen Vollstreckungstitel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) erwirken, noch den Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Bank muss nur eine Kopie des Kreditvertrages beim Arbeitgeber vorlegen und Zahlung verlangen.
Andere Gläubiger werden die Forderungen an ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei übergeben, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen. Dies führt dazu, dass diese erheblich steigen, da die hohen Gebühren, die hierdurch entstehen, zu den bestehenden Schulden dazukommen.
Nach Titulierung (also der rechtskräftigen Feststellung der Forderung durch das Gericht) kann es dazu kommen, dass Sie bald mit einem Besuch des Gerichtsvollziehers rechnen müssen. Dieser wird von Ihnen verlangen, dass Sie die Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid) ableisten, wenn Sie keine Zahlung leisten können. Dies wird dann ins Schuldnerverzeichnis eingetragen und Ihre Kreditwürdigkeit wird massiv und langfristig beschädigt.
Weiter kann es dazu kommen, dass Ihr Lohn und Ihr Konto gepfändet werden. Besonders eine Kontopfändung ist sehr bedrohlich, da Sie hierdurch von einem auf den anderen Tag kein Geld mehr abheben können und das Konto gesperrt wird. Ein P-Konto schützt hier bis zu einem Grundfreibetrag von aktuell 1.590 € im Monat (Stand: Juli 2026). Hierauf müssen Sie unbedingt schnellstmöglich reagieren, um das gesperrte Geld wiederzubekommen und das Konto wieder freizuschalten. Reagieren Sie in dieser Situation falsch oder gar nicht, kann es dazu kommen, dass Ihr bestehendes und künftiges Kontoguthaben vollständig an den Gläubiger überwiesen wird, egal ob Sie dann noch Geld zum Leben haben oder nicht.
Je früher Sie handeln, desto besser
Spätestens hier kann nur noch ein Schuldnerberater helfen. So lange sollten Sie aber gar nicht erst warten. Sobald Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen können – besser noch, sobald Sie merken, dass es sich abzeichnet, dass Sie in der Zukunft Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können werden, sollten Sie unbedingt eine Schuldnerberatung aufsuchen. Je früher Sie dies tun, desto effektiver lässt sich verhindern, dass sich die Situation verschlimmert.
Warten Sie also nicht, bis Kontopfändung oder Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Schildern Sie uns Ihre Lage in einer unverbindlichen und auf Wunsch anonymen Anfrage – Sie erhalten eine erste Einschätzung, ohne sich zu binden. Steht für Sie bereits fest, dass nur die Insolvenz bleibt, informieren wir Sie über die Kosten der Privatinsolvenz.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – als Schuldnerberater zugelassen (§ 1 AG-InsO BW), Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Tübingen