FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar Schulden loswerden mit einem Brief: Was möglich ist

Schulden loswerden mit einem einzigen Brief – geht das wirklich? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein einfacher Einwand reicht und wann eine gezielte Verhandlung mit Gläubigern nötig ist. Wir prüfen Ihre Unterlagen und unterstützen Sie auf dem Weg zur Schuldenfreiheit.

 

Jedes Schuldenproblem ist lösbar Prozesskostenhilfe – kurz und knapp erklärt

Prozesskostenhilfe (PKH) hilft Menschen mit geringem Einkommen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen – ohne hohe Anwalts- oder Gerichtskosten. Wer einen Anspruch hat, wie man die Hilfe beantragt und was man beachten sollte, erklären wir hier kompakt und verständlich.

 

Jedes Schuldenproblem ist lösbar Was passiert mit meinem Kredit bei Privatinsolvenz?

Was passiert mit einem Kredit bei Privatinsolvenz? Er wird mit einbezogen, darf nicht weiter abbezahlt werden und die Bank darf Sicherheiten verwerten. Für Mithaftende bleibt die Schuld bestehen – sie sollten ebenfalls prüfen, ob eine Entschuldung notwendig wird.

Alles Wichtige lesen Sie hier.

 

 

Jedes Schuldenproblem ist lösbar Schuldnerberatung online – wie weit geht das wirklich?

Eine Schuldnerberatung online, die also keine persönliche Beratung vorsieht, ist aus Rechtsgründen in Deutschlang nicht erlaubt. Wir bieten Ihnen jedoch eine kontaktlose, bundesweite Beratung per Telefon, Mail und Online-Portal – ganz ohne Vor-Ort-Termin. Persönlich, seriös und effizient.

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Jedes Schuldenproblem ist lösbar Pfändungstabelle 2025 – gültig ab 01.07.2025

Ab 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen: Der Grundfreibetrag steigt auf 1.555 €, mit zusätzlichen Freibeträgen für Unterhaltsverpflichtungen.

Die hier dargestellte Pfändungstabelle 2025 zeigt, wie viel bei welchem monatlichem Nettoeinkommen und bei welchenUnterhaltspersonen pfändbar ist.

 

 

Jedes Schuldenproblem ist lösbar Welche Schulden werden bei Privatinsolvenz nicht erlassen?

Nicht alle Schulden werden bei einer Privatinsolvenz erlassen. Z.B. Unterhaltsschulden, Geldstrafen oder Forderungen aus vorsätzlich begangenen, unterlaubter Handungen bleiben auch nach Abschluss des Verfahrens bestehen. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Schulden ausgenommen sind – und welche Möglichkeiten es gibt, dennoch Entlastung zu erreichen.

 

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

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