Schuldnerberatung Emmendingen


In Emmendingen unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.

Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Emmendingen und dem Landkreis, der Markgrafenstadt mit dem sehenswerten Fachwerk-Marktplatz nördlich von Freiburg, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

 

Soziale Schuldnerberatung:
Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V. - Schuldnerberatung (anerkannte §-305-Stelle),
Lessingstraße 36/1, 79312 Emmendingen, Tel: 07641 92140

Bei Bezug von Bürgergeld arbeitet die Beratung eng mit dem Landratsamt Emmendingen zusammen.



Häufige Fragen aus Emmendingen

Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein. Das meiste erledigen wir telefonisch, per E-Mail und online. Wer möchte, erreicht unsere Kanzlei in rund zwei Stunden.

Gibt es in Emmendingen eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – der Caritasverband für den Landkreis Emmendingen ist als Insolvenzberatungsstelle anerkannt und berät kostenlos (Adresse oben); bei Bürgergeld-Bezug arbeitet er mit dem Landratsamt zusammen. Wartezeiten sind üblich. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.


Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.



Welches Insolvenzgericht ist für Emmendingen zuständig?

Für Emmendingen ist nicht ein Amtsgericht am Ort, sondern das Amtsgericht Freiburg als Insolvenzgericht zuständig – Emmendingen gehört zum Landgerichtsbezirk Freiburg. Den vollständigen Antrag reichen wir dort für Sie ein.

Vor dem Insolvenzantrag muss zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern stattgefunden haben (§ 305 InsO); erst wenn dieser scheitert, folgt das Verfahren beim Gericht (§ 304 InsO).

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

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