Schuldnerberatung Heidenheim
In Heidenheim unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Heidenheim an der Brenz und dem Landkreis, geprägt von Weltunternehmen wie Voith und Hartmann, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in knapp zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Schuldner- und Insolvenzberatung im Landratsamt Heidenheim,
Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim, Tel: 07321 321-312
Diakonisches Werk Heidenheim,
Bahnhofstraße 33, 89518 Heidenheim, Tel: 07321 3594-11
Häufige Fragen aus Heidenheim
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
In aller Regel nicht. Der Großteil der Beratung läuft telefonisch und digital. Möchten Sie dennoch vorbeikommen, liegt unsere Kanzlei knapp zwei Stunden entfernt.
Gibt es in Heidenheim eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Schuldner- und Insolvenzberatung im Landratsamt Heidenheim und das Diakonische Werk Heidenheim beraten kostenlos (Adressen oben). Bei kostenlosen Stellen sind Wartezeiten üblich. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Heidenheim zuständig?
Für Heidenheim ist nicht ein Amtsgericht am Ort, sondern das Amtsgericht Aalen als Insolvenzgericht zuständig – der Landkreis Heidenheim gehört zum Landgerichtsbezirk Ellwangen, dessen Insolvenzsachen in Aalen geführt werden. Ihren Antrag bereiten wir vollständig vor.
Der Gang zum Gericht steht am Ende, nicht am Anfang: Zuerst ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig (§ 305 InsO), und erst dessen Scheitern öffnet den Weg ins Verfahren (§ 304 InsO).