Schuldnerberatung Sigmaringen
In Sigmaringen unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Sigmaringen und dem Landkreis, überragt vom Hohenzollernschloss hoch über der Donau, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund anderthalb Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Caritas-Clearingstelle Schuldnerberatung (Caritasverband Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.),
Fidelisstraße 1, 72488 Sigmaringen, Tel: 07571 7301-41
Schuldnerberatung des Landratsamts Sigmaringen,
Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, Tel: 07571 102-4167
Häufige Fragen aus Sigmaringen
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein, ein Besuch ist nicht nötig. Wir beraten Sie bequem per Telefon, E-Mail und über unseren Online-Service. Für ein persönliches Treffen sind es rund anderthalb Stunden bis Ammerbuch.
Gibt es in Sigmaringen eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – im Landkreis Sigmaringen läuft die Erstaufnahme über die Clearingstelle der Caritas, daneben berät das Landratsamt (Adressen oben) – beides kostenlos. Rechnen Sie mit Wartezeiten. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Sigmaringen zuständig?
Für Sigmaringen ist nicht ein Amtsgericht am Ort, sondern das Amtsgericht Hechingen als Insolvenzgericht zuständig – der Landkreis Sigmaringen gehört zum Landgerichtsbezirk Hechingen. Den Antrag bereiten wir vollständig vor und reichen ihn dort ein.
Bevor der Antrag beim Gericht landet, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgeschrieben (§ 305 InsO). Erst wenn er scheitert, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden (§ 304 InsO).