Schuldnerberatung Singen
In Singen unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Singen am Hohentwiel und dem Hegau, einem starken Industriestandort im Landkreis Konstanz, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in knapp zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Caritasverband Singen-Hegau e.V. - Schuldnerberatung (anerkannte §-305-Stelle),
Worblinger Straße 14, 78224 Singen, Tel: 07731 96970-230
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Konstanz - Schuldnerberatung Singen,
Worblinger Straße 26, 78224 Singen, Tel: 07731 86080
Häufige Fragen aus Singen
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein. Wir arbeiten überwiegend telefonisch und digital, sodass Ihnen der Weg erspart bleibt. Für den Fall der Fälle sind es knapp zwei Stunden Fahrt.
Gibt es in Singen eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – der Caritasverband Singen-Hegau und das Diakonische Werk beraten kostenlos (Adressen oben). Beide sind gefragt, sodass Wartezeiten entstehen können. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Singen zuständig?
Für Singen ist nicht ein Gericht am Ort, sondern das Amtsgericht Konstanz als Insolvenzgericht zuständig, das die Verfahren des Landkreises Konstanz führt. Um Antrag und Einreichung kümmern wir uns für Sie.
Dem gerichtlichen Antrag geht immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung voraus (§ 305 InsO). Scheitert er, bescheinigen wir das – und erst dann beginnt das Verfahren beim zuständigen Gericht (§ 304 InsO).