Schuldnerberatung Waldshut-Tiengen
In Waldshut-Tiengen unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Waldshut-Tiengen und dem Landkreis Waldshut, der Doppelstadt am Hochrhein an der Grenze zur Schweiz, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Caritasverband Hochrhein e.V. - Schuldnerberatung,
Poststraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel: 07751 80110
Schuldnerberatung des Landratsamts Waldshut,
Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen
Häufige Fragen aus Waldshut-Tiengen
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
In aller Regel nicht. Der Großteil der Beratung läuft telefonisch und digital. Möchten Sie dennoch vorbeikommen, liegt unsere Kanzlei rund zwei Stunden entfernt.
Gibt es in Waldshut-Tiengen eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – der Caritasverband Hochrhein und die Schuldnerberatung des Landratsamts Waldshut beraten kostenlos (Adressen oben). Bei kostenlosen Stellen sind Wartezeiten üblich. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Waldshut-Tiengen zuständig?
Waldshut-Tiengen ist selbst Sitz eines Insolvenzgerichts: Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ist für die Verfahren am Hochrhein zuständig. Auch bei der Entfernung müssen Sie nichts selbst erledigen – wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn dort ein.
Der Gang zum Gericht steht am Ende, nicht am Anfang: Zuerst ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig (§ 305 InsO), und erst dessen Scheitern öffnet den Weg ins Verfahren (§ 304 InsO).