Schuldenvergleich: Wie funktioniert die Erledigung von Schulden durch einen Vergleich
Schulden durch Vergleich erledigen
Ein Schuldenvergleich bietet Schuldnern Vorteile: Die Möglichkeit, Schulden durch Vergleich zu erledigen, ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Der juristische Fachausdruck für den Schuldenvergleich lautet „außergerichtlicher Einigungsversuch auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes" und findet sich geregelt in § 305 Abs. 1 InsO.
Dort ist geregelt, dass eine Privatperson nicht in ein Insolvenzverfahren eintreten kann, ohne zunächst wenigstens ernsthaft versucht zu haben, sich mit seinen Gläubigern im Rahmen eines Vergleichs über die (Teil-)Zahlung seiner Schulden zu einigen. Wie Sie sehen, ist ein Schuldenvergleich für überschuldete Privatpersonen nicht nur möglich, sondern vielmehr gesetzlich geregelt und für manche Fälle sogar zwingend vorgeschrieben.
Doch auch wenn Sie nicht vorhaben, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, ist es möglich, einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchzuführen. Sie haben hierdurch nicht die Verpflichtung, auch den Schritt in die Insolvenz zu gehen. Im besten Falle wird der Vergleich von den Gläubigern überwiegend angenommen, trägt erheblich zur Reduzierung der Schulden bei, und Sie können hierdurch die Privatinsolvenz vermeiden. Im schlechtesten Falle – wenn die Gläubiger ablehnen – haben Sie immer noch die freie Entscheidung, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, ein besseres Angebot vorzulegen oder es später nochmals zu versuchen. Sie können also nur gewinnen.
Welche Arten des Schuldenvergleichs gibt es?
Innerhalb des Vergleichsvorschlages an die Gläubiger gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Bedingungen eines Vergleichs über die Schulden sind für den Schuldner und die Gläubiger grundsätzlich frei. Lediglich eine Vorgabe macht das Gesetz: Im Rahmen des Schuldenvergleichs muss ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden, der für alle Gläubiger gleichzeitig gilt. Kein Gläubiger soll ohne triftigen Grund besser oder schlechter gestellt sein als ein anderer. Die Gläubiger müssen also alle gleich behandelt werden.
Wird dies beachtet, so ist es möglich, feste monatliche Raten zu vereinbaren, oder die monatliche Rate von dem jeweiligen Einkommen im entsprechenden Monat abhängig zu machen (sog. flexibler Plan). Auch das Angebot einer Einmalzahlung ist denkbar.
Welche Ersparnisse sind durch einen Schuldenvergleich möglich?
Sinn und Zweck des Schuldenvergleichs ist es, die Gläubiger bei Angebot einer Teilzahlung zu einem Erlass des Restbetrages zu bewegen.
Wir schätzen die Aussichten eines Schuldenvergleichs vorab aus unserer langjährigen Erfahrung ab und können Ihnen daher sagen, welches Angebot erfolgversprechend ist. Hierbei spielen Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation und das Maß der Gesamtverschuldung eine große Rolle.
Nach unserer Erfahrung sind Schuldenbereinigungspläne bei einem Angebot von rund 50 % der Schuldsumme oder mehr oft erfolgreich. Bei hoher Verschuldung und geringem Einkommen können im Einzelfall Erlassquoten von bis zu 85 % möglich sein. Darüber wird es auch bei Härtefällen eher schwierig.
Wie gehen wir vor?
Die einzelnen Schritte der Aushandlung beschreiben wir ausführlich im Beitrag Schuldenfrei ohne Insolvenz: Der Schuldenbereinigungsplan. Wie lange ein solcher Vergleich insgesamt dauert, lesen Sie unter Wie lange dauert ein außergerichtlicher Vergleich?
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Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – als Schuldnerberater zugelassen (§ 1 AG-InsO BW), Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Tübingen